Dossier Steuerinformationen: Vermögenssteuer natürlicher Personen
Schweizer Steuerrecht · Bund · Verwaltungspraxis
3.4 Befreiung von der Steuerpflicht
3.4 Befreiung von der Steuerpflicht
Im StHG ist die Steuerbefreiung natürlicher Personen kein Thema. Dennoch kennen die Kantone wie
bei der Einkommenssteuer auch bei der Vermögenssteuer gewisse Ausnahmen.
So sind z. B. von der Steuerpflicht befreit:
• die ausländischen Staaten und ihre bei der Eidgenossenschaft beglaubigten Missionschefs für
die ihnen gehörenden Liegenschaften, die ausschliesslich zum Gebrauch der diplomatischen
Vertretung bestimmt sind;
• die Angehörigen der bei der Eidgenossenschaft beglaubigten diplomatischen Missionen und der
internationalen Organisationen, soweit sie nach Vertragsrecht oder Brauch Steuerfreiheit genies
sen;
• die Berufskonsuln und Berufskonsularbeamten.
Häufig verweisen die kantonalen Gesetzesbestimmungen auf die aufgrund von Art. 2 Abs. 2 des Bun
desgesetzes über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleich
terungen sowie finanziellen Beiträge vom 22. Juni 2007 (GSG) gewährten steuerlichen Vorrechte
(Art. 4a StHG).
D Einzelne Steuern -13- Vermögenssteuer
natürlicher Personen
September 2026
