Lexplorer Schweizer Steuerrecht Lexplorer entdecken

26.051 Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung des MWST-Satzes

Schweizer Steuerrecht — CH · materialien

Kanton
CH
Kategorie
materialien
Quelle
curia vista geschafte
Dokumenttyp
html
Dokumentdatum
12.08.2026
In Kraft
Ja
Stand (Korpus)
15.09.2026

Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung des MWST-Satzes

Geschäftsnummer

26.051

Typ

Geschäft des Bundesrates

Federführendes Departement

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Status

Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen

Einreichungsdatum

2026-08-12

Quelle

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20260051

_Botschaft vom 12. August 2026 über die Finanzierung von Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Schaffung eines Rüstungsfonds_

Ausgangslage

**Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.08.2026**

**Sicherheitsbeitrag: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur befristeten Mehrwertsteuererhöhung**

Aufgrund der verschärften Sicherheitslage will der Bundesrat die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz stärken und dazu die Mehrwertsteuer während 12 Jahren um 0,5 Prozentpunkte erhöhen. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen werden ausschliesslich für prioritäre Rüstungsausgaben der Armee eingesetzt. So können die notwendigen Investitionen getätigt werden, um die Bevölkerung und das Land gegen die wahrscheinlichsten Bedrohungen – hybride Aktivitäten und Angriffe aus der Distanz – besser zu schützen. Ein verschuldungsfähiger Rüstungsfonds erhöht die Flexibilität bei Zahlungen und trägt dazu bei, notwendige Beschaffungen zu beschleunigen. In seiner Sitzung vom 12. August 2026 hat der Bundesrat die Botschaft zur befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer verabschiedet.

Die geopolitische Lage und das Umfeld der Schweiz haben sich in den letzten Jahren stark verschlechtert. Aufgrund der Einsparungen der vergangenen Jahrzehnte bestehen bei der Armee kritische Fähigkeits- und Ausrüstungslücken, welche die Möglichkeiten einschränken, das Land und die Bevölkerung wirksam gegen die Folgen der verschärften Sicherheitslage in Europa zu schützen.

Zur Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen, d.h. hybrider Aktionen und Bedrohungen aus der Distanz, benötigt die Armee in den kommenden Jahren 24 Milliarden Franken an zusätzlichen Rüstungsinvestitionen. Damit können insbesondere kritische Infrastrukturen geschützt, die Durchhaltefähigkeit der Armee verbessert und Bedrohungen frühzeitig erkannt werden. Die am [19\. Juni 2026 vom Bundesrat beschlossene Ausrichtung der Armee auf die Verteidigungsfähigkeit](https://www.admin.ch/de/newnsb/tdstfuPjcYB_OvU_XRhVv) und die dafür vorgesehenen, priorisierten Rüstungsbeschaffungen können nur umgesetzt werden, wenn der Armee die vorgeschlagenen Mehrmittel zur Verfügung stehen.

Der Bedarf stellt sich wie folgt zusammen:

- 15 Milliarden Franken für den raschen Fähigkeitsaufbau zur Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen. Beschafft werden insbesondere Systeme zur Abwehr von Angriffen aus der Distanz, von Cyberangriffen, von (Mini-)Drohnen sowie zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Darin enthalten sind neben den 9 Milliarden Franken für prioritär notwendige Rüstungsbeschaffungen auch ein geschätzter zusätzlicher Bedarf von 6 Milliarden Franken für ein zweites System der bodengestützten Luftverteidigung sowie für die Mehrkosten des Patriot-Systems.

- 9 Milliarden Franken, um die erheblichen Preissteigerungen im Rüstungsbereich infolge der weltweit erhöhten Nachfrage auszugleichen. Ohne Anpassung an diese neue Preisrealität könnten selbst die bereits geplanten Rüstungsbeschaffungen nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden.

Mehrwertsteuererhöhung um 0,5 Prozentpunkte als Sicherheitsbeitrag

Der Bundesrat will diesen Mehrbedarf durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 2028 für die Dauer von 12 Jahren decken. Der Normalsatz soll befristet um 0,5 Prozentpunkte und der Sondersatz um 0,3 Prozentpunkte steigen. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz, welcher beispielsweise auf Lebensmittel oder Medikamenten erhoben wird, wird nicht erhöht. Dadurch werden insbesondere Haushalte mit tiefen Einkommen weniger belastet.

Der Bundesrat versteht die Mehrwertsteuererhöhung als einen Sicherheitsbeitrag, ohne den die Sicherheit der Schweiz angesichts der aktuellen Bedrohungslage nicht gewährleistet werden kann. Die Mehrwertststeuer ist zeitlich auf 12 Jahre befristet und kann ohne erneute Volksabstimmung nicht verlängert werden.

Schaffung eines verschuldungsfähigen Rüstungsfonds

Zur effizienten und flexiblen Verwendung der Mittel ist die Schaffung eines Rüstungsfonds vorgesehen. In diesen Fonds fliessen sämtliche Mehreinnahmen aus der befristeten Mehrwertsteuererhöhung sowie ein Teil des ordentlichen Armeebudgets. Während der Laufzeit des Fonds können sämtliche Rüstungsbeschaffungen daraus finanziert werden. Das Parlament entscheidet über die Mittelverwendung des Fonds.

Der Fonds ist verschuldungsfähig, um notwendige Anzahlungen schnell leisten, Zahlungsspitzen abfedern und Beschaffungen beschleunigen zu können. Die Verschuldung ist auf maximal 6 Milliarden Franken begrenzt und muss bis zum Ende der befristeten Mehrwertsteuererhöhung wieder abgebaut sein. Damit ist die Schuldenbremse vollumfänglich eingehalten.

Verlauf

**Medienmitteilung der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates vom 21.08.2026**

An der Sitzung liess sich die SiK-S zudem über die Vorlage [26.051](https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20260051) «Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung des MWST-Satzes» informieren wie auch über die im Juni 2026 verabschiedeten Leitlinien des Bundesrates für die Verteidigung sowie die Rüstungsplanung.

Die inhaltliche Beratung der Vorlage [26.051](https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20260051) wird die SiK-S an ihrer zusätzlichen Sitzung vom 9. September 2026 vornehmen. Dazu hat die sie der Verwaltung bereits Abklärungsaufträge erteilt.

**Auskünfte**

Sekretariat der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK)

[sik.cps@parl.admin.ch](mailto:sik.cps@parl.admin.ch)

[Sicherheitspolitische Kommission (SiK)](https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sik)

Mitbericht der Finanzkommission des Ständerates

**Medienmitteilung der Finanzkommission des Ständerates vom 25.08.2026**

**Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) befasst sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit der Schaffung eines Rüstungsfonds für die Armee (**[**26.051**](https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20260051)**). Sie ändert dabei die Vorlage des Bundesrates erheblich ab. Die Mehrwertsteuererhöhung soll tiefer ausfallen, für die Finanzierung sollen auch Kreditreste beigezogen werden, und die Laufzeit des Fonds soll auf 18 Jahre verlängert werden. Zudem werden die Verabschiedung des Fondsgesetzes und die obligatorische Abstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung entkoppelt.**

**Mitbericht an die SiK-S zur Finanzierung der Rüstungsausgaben durch Erhöhung der MWST (**[**26.051**](https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20260051)**)**

Die Finanzkommission befasste sich in Anwesenheit des Vorstehers des VBS im Rahmen eines Mitberichts an die federführende Sicherheitspolitische Kommission (SiK-S) mit der Finanzierung der Rüstungsausgaben. Die Kommission hatte sich zuvor in einer gemeinsamen Sitzung mit der SiK-S die Vorlage vorstellen lassen (vgl. [Medienmitteilung](https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sik-s-2026-08-21.aspx?lang=1031) der SiK-S vom 21. August 2026). Die beiden Kommissionen gaben Abklärungsaufträge an die Verwaltung. Der Finanzkommission lag für die Beratung der entsprechende Bericht der Verwaltung vor. Eingangs präsentierte der Vorsteher VBS die finanzpolitisch relevanten Elemente der Vorlage.

Der Kommission lagen Anträge zu drei alternativen Konzepten vor, die am Schluss gegeneinander ausgemehrt wurden. Unbestritten war stets, dass ein Rüstungsfonds geschaffen wird. Das erste Konzept bestand aus sieben Anträgen und wollte als Kernelement auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer verzichten. Dieses Konzept wurde einem letztlich obsiegenden zweiten alternativen Konzept gegenübergestellt, welches die Mehrwertsteuer leicht erhöhen, die dafür notwendige Abstimmung aber erst im Jahr 2028 durchführen will (siehe zu den weiteren Details dieses Konzepts unten). Das zweite Konzept obsiegte mit 9 zu 2 Stimmen (1 Enthaltung). Ein drittes Konzept wollte für die Finanzierung die Mehrwertsteuer erhöhen, insbesondere aber eine Einlage in den Fonds von 24 Milliarden Franken ausserordentlich buchen (vgl. Art. 15 Abs. 1 Bst. a FHG). Damit wären bei Inkrafttreten des Fonds sofort 24 Milliarden Franken zur Verfügung gestanden. Das zweite Konzept obsiegte mit 11 zu 1 Stimmen und setzte sich anschliessend auch gegen die Variante des Bundesrates durch (9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Wie der Bundesrat beantragt die Finanzkommission der SiK-S einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds. In folgenden Punkten unterscheidet sich das Finanzierungskonzept der FK-S vom Antrag des Bundesrates: In Artikel 4 wird in einem neuen Absatz 1bis festgehalten, dass der Rüstungsfonds einen zusätzlichen jährlichen Bundesbeitrag von höchstens 1 300 Millionen Franken erhält. Die Gegenfinanzierung erfolgt insbesondere durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,2 Prozent (800 Mio. Fr.) sowie die Hälfte der Kreditreste (500 Mio. Fr.). Dazu wird [Artikel 17e](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2006/227/de#art_17_e) Absatz 1 des Finanzhaushaltsgesetzes (SR 611.0) angepasst; eine Hälfte der Kreditreste fliesst damit in den Abbau der Coronaschulden, die andere Hälfte in den Rüstungsfonds. Der Bundesrat beantragt mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2026 [970 Millionen](https://www.admin.ch/de/newnsb/3Ab4JynimECsw5rGOkNMH) Franken. Für die Finanzkommission ist dieser Betrag den 24 Milliarden Franken anzurechnen. Eine wesentliche Änderung ist die Verlängerung der Laufzeit des Fonds auf 18 Jahre. Der Rüstungsfonds soll neu befristet werden bis zum 31. Dezember 2045. Eine weitere wichtige Änderung besteht darin, dass die Abstimmung über den «Bundesbeschluss über die Finanzierung von Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer» ins Jahr 2028 verschoben wird (der Bundesrat plante die Abstimmung im Jahr 2027) und die Erhöhung der Sätze tiefer ausfallen soll: Der Normalsatz (Bst. a) soll vom 1. Januar 2029 bis am 31. Dezember 2045 um 0,2 (statt 0,5) Prozentpunkte und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen (Bst. b) um 0,1 (statt 0,3) Prozentpunkte angehoben werden. Des Weiteren soll die Beschlussfassung über die Mehrwertsteuererhöhung zeitlich mit einer anderen Abstimmung über die Festsetzung des Mehrwertsteuersatzes gleichgeschaltet werden. Die Abstimmung soll zusammen mit der geplanten Abstimmung über die [Verlängerung](https://www.uvek.admin.ch/de/newnsb/LbhRNhF41N6_91FaLO1V_) des Mehrwertsteuerpromilles zugunsten des Bahninfrastrukturfonds (BIF) im Jahr 2028 stattfinden. Damit wird eine allfällige Abstimmung über den Rüstungsfonds (fakultatives Gesetzesreferendum) entkoppelt von der obligatorischen Abstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung.

**Auskünfte**

Sekretariat der Finanzkommissionen (FK)

[fk.cdf@parl.admin.ch](mailto:fk.cdf@parl.admin.ch)

[Finanzkommission (FK)](https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/aufsichtskommissionen/kommissionen-fk)

**Medienmitteilung der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates vom 10.09.2026**

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates folgt bezüglich der Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee mit Anpassungen dem Vorschlag der Finanzkommission des Ständerates. Sie beantragt, der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 0,2 Prozent zuzustimmen. Hingegen möchte sie den Höchstbetrag der Darlehen auf 12 Milliarden Franken festlegen. Der Vorschlag des Bundesrates sowie alternative Finanzierungskonzepte ohne Mehrwertsteuererhöhung wurden abgelehnt.

Schaffung eines verschuldungsfähigen Fonds für Sicherheit und Verteidigung

Die Kommission ist der Überzeugung, dass eine zusätzliche Finanzierung für die Beschaffungen der Armee angesichts der sich verschlechternden globalen Sicherheitslage und daraus entstehenden Risiken für die Schweiz unabdingbar ist. Aus diesem Grund ist die Schaffung eines verschuldungsfähigen Fonds im Rahmen der Vorlage [26.051](https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20260051) «Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee über die Erhöhung des MWST-Satzes» unbestritten, mit dem Ziel, möglichst schnell die zusätzlichen finanziellen Mittel zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz bereitzustellen. Dieser Spezialfonds mit einem Gesamtvolumen von 24 Milliarden Franken soll eine flexible Finanzierung von Rüstungsbeschaffungen der Armee ermöglichen. In diesem Betrag inbegriffen ist auch die geplante Beschaffung eines weiteren BODLUV-Systems grosser Reichweite, welche der Bundesrat bereits angekündigt hat.

Weiter beantragt die Kommission einstimmig, den Höchstbetrag der Darlehen auf 12 Milliarden Franken zu erhöhen, gegenüber den vom Bundesrat beantragten sowie von der Finanzkommission vorgeschlagenen 6 Milliarden Franken. Gleichzeitig soll sich dieser Höchstbetrag ab dem achten Jahr jährlich um 1,2 Milliarden Franken reduzieren. Die Kommission ergänzt den Entwurf zudem mit einem Artikel zur Sicherstellung der Schuldenrückzahlung. Bei der Höhe des Gesamtvolumens des Fonds folgt sie dem Bundesrat mit 5 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Eine Minderheit beantragt eine Erhöhung des Gesamtvolumens von 24 auf 26 Milliarden Franken. Letztendlich beantragt die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Änderung des Titels des Fonds in «Fonds für Sicherheit und Verteidigung».

Merkmale des Finanzierungskonzepts

Zur Finanzierung des Fonds wurden verschiedene Konzepte diskutiert, sowohl mit als auch ohne eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes. Dabei obsiegt das von der Finanzkommission des Ständerats vorgeschlagene Konzept, welches mit einer Anhebung des Normalsatzes um 0,2 Prozent eine geringere Erhöhung der Mehrwertsteuer als der Bundesrat vorsieht. Ergänzend wird der Fonds mit der Hälfte der ordentlichen Finanzierungsüberschüsse alimentiert. Die Kommission beantragt zusätzlich Fondseinlagen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt, aufgeteilt nach gebundenen und ungebundenen Einlagen. Das Konzept beinhaltet ausserdem eine Verlängerung der Laufzeit des Fonds auf 18 Jahre sowie eine Entkopplung einer allfälligen Volksabstimmung über das Rüstungsfondsgesetz von der obligatorischen Abstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung. Die Kommission erhofft sich durch das Finanzierungskonzept eine zeitnahe Umsetzung der Rüstungsvorhaben der Armee und sieht die Finanzierung des Fonds breiter abgestützt. Zudem hält das Konzept die Bestimmungen bezüglich der Schuldenbremse ein.

Das Finanzierungskonzept des Bundesrates, welches eine Erhöhung des Normalsatzes der Mehrwertsteuer während 12 Jahren um 0,5 Prozente vorsieht, wurde mit 8 zu 3 bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Konzepte, welche alternative Finanzierungsmodelle zur Mehrwertsteuererhöhung beinhalten, wurden ebenfalls abgelehnt. Eines der Konzepte, welches auf einen jährlichen Beitrag von mindestens 1,5 Milliarden Franken aus Einsparungen aus dem Bundeshaushalt abzielt, wurde mit 7 zu 4 Stimmen abgelehnt. Ein weiteres Konzept setzt auf Fondseinlagen aus Substanzdividenden der Schweizerischen Nationalbank und wurde mit 3 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt. Ein letztes Finanzierungskonzept, das die Schaffung einer Vermögenssteuer auf besonders grosse Vermögen vorsieht, wurde mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls abgelehnt. Für alle Varianten wurden Minderheiten eingereicht.

Die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates liess sich bereits an ihrer Sitzung vom 20. August 2026 über die Vorlage informieren. Das Geschäft ist für die Beratung im Ständerat in der Herbstsession geplant.

**Auskünfte**

Sekretariat der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK)

[sik.cps@parl.admin.ch](mailto:sik.cps@parl.admin.ch)

[Sicherheitspolitische Kommission (SiK)](https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sik)